Abgasmessung:
In Wien müssen alle Feuerstätten über 15 kW Leistung nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Das bedeutet Gasthermen bis zu 26 kW Leistung müssen alle 5 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden.
Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat berechtigte Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung.
Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) eingehalten und die Emissionsgrenzen für Co, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.