Wolf Abgasmessung

Abgasmessung:

In Wien müssen alle Feuerstätten über 15 kW Leistung nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Das bedeutet  Gasthermen bis zu 26 kW Leistung müssen alle 5 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden.

installateur abgasmessung

Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat berechtigte Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung.

Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) eingehalten und die Emissionsgrenzen für Co, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.

 

01 / 202 85 56

Bewertung / Empfehlung


Unverbindliche Anfrage